Über uns


Kollegium

Das Kollegium der Klausenbergschule - Grundschule besteht aus Frau Breuer - 3. Klasse, Frau Schwind - 4a, Frau Bitsch, Herr Langner - 1. Klasse und Schulleitung, Frau Bähr - 4b, Frau Kassel - 2. Klasse (von links nach rechts)


Sekretariat

Das Sekretariat ist Dienstag und Donnerstag zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr besetzt.

Frau Lampe steht Ihnen  unter 06242 / 37 31 für Fragen, Wünsche und Anregungen gerne zur Verfügung.



Hausmeisterin

Unsere Hausmeisterin Marina Boxheimer steht gerne zur Verfügung, wenn es um vergessene Jacken, Turnbeutel u.ä. geht.

Sie ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag bis 17 Uhr zu erreichen.

Hausordnung


  Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte, liebe Gäste,

 

unsere Schule, die Klausenbergschule Worms-Abenheim, ist eine Gemeinschaft, in der verschiedene Menschen unter einem Dach zusammenkommen. Das sind Schüler, Lehrkräfte,  die Sekretärin, die Hausmeisterin, Raumpflegepersonal, Eltern und Gäste.

Damit unsere Zusammenarbeit funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen, an die sie sich alle halten und an die man sich gegenseitig erinnert.

Unser Schulalltag soll bestimmt sein von einer freundlichen und  kameradschaftlichen Atmosphäre.

Folgende Wertvorstellungen und Regeln gelten an unserer Schule:

 

·        - Wir gehen respektvoll mit anderen Menschen und dem Eigentum anderer um.

 

·       -  Wir dulden keine Gewalt.

 

·       - Es ist uns wichtig, dass Schülerinnen und Schülern lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

 

 

1. Verhalten vor und nach dem Unterricht

 

1.1 Die Schüler der Grundschule kommen in der Zeit von 7:45 Uhr bis 8:00 Uhr zur Schule.  In der Zeit vor 7:45 Uhr besteht kein Versicherungsschutz, da sich noch keine Aufsicht auf dem Schulhof befindet.

 

1.2 Ab 7.50 Uhr bzw. nach dem ersten Läuten zum „Offenen Anfang" begeben sich alle Schüler in ihre Klassenräume oder Fachsäle.

 

1.3 Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler die Schulgebäude und das Schulgelände mit Ausnahme der Kinder der Übermittagsbetreuung. Die Klassenräume sind ab 13.00 Uhr abgeschlossen.

 

1.4 Die Turnhalle darf nur zum Sportunterricht betreten werden. Das Tragen von Turnschuhen ist Pflicht (keine Straßenschuhe). Ausnahmen regelt die Sportlehrkraft.

 

1.5 Es ist nicht erlaubt auf dem Schulhof mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen zu fahren, da keine Haftung besteht.

 

1.6 Das Benutzen von Fahrrädern auf dem täglichen Schulweg ist ausschließlich nach Abschluss der Fahrradausbildung durch die Jugendverkehrsschule gestattet. Die Fahrräder sind in den vorgesehenen  Bereichen abzustellen und abzuschließen.

 

Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder den Verlust von Fahrrädern.

 

2. Verhalten während der Pausen

 

2.1 In den Pausen gehen alle Schüler in den Hof. Nach dem Klingeln stellen sie sich zügig an ihrem Aufstellplatz auf. (Ausnahmen regeln die Klassenlehrkräfte oder die Schulleitung)

 

2.2 Es ist eine Aufsicht auf dem Hof. Diese ist Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler.

 

2.3 Ballspiele mit Softbällen sind erlaubt. Schneeballwerfen und alle Spiele, die Mitschüler und Sachen gefährden, sind auf dem Schulhof nicht erlaubt.

 

2.4 Die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgelände.

 

2.5 Die Toiletten sind keine Spielräume. Sie sind sauber zu halten, die Türen sind geschlossen zu halten.

 

2.6 Bäume, Sträucher und Grünanlagen sind zu schonen.

 

2.7 Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis der Lehrkräfte nicht verlassen werden.

 

3. Allgemeines Verhalten

 

3.1 Alle Besucher von Veranstaltungen, die im Schulgelände stattfinden, haben sich an die gültige Hausordnung zu halten.

 

3.2 Für die unterrichtliche Nutzung der Schulräume sowie für andere Nutzung gilt folgende Regelung:

 

Die Schüler oder Veranstaltungsteilnehmer halten sich bis zum Beginn der Veranstaltung im Schulhof auf. Nach Ende der Veranstaltung verlassen die Teilnehmer das Schulgelände.

 Aufsicht für Gruppen, die zu außerschulischen Veranstaltungen kommen, muss von dem jeweiligen Veranstalter verantwortlich gestellt werden.

  

3.3 Für vorsätzliche Schäden können die Verursacher zur Verantwortung herangezogen werden.

 

3.4 Festgestellte Schäden an Einrichtungen und Mobiliar sind sofort der Schulleitung zu melden.

 

3.5 Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Nicht abgeholte Fundgegenstände (liegengebliebene Kleidungsstücke) werden jeweils am Schuljahresende karitativen Einrichtungen übermittelt.

 

3.6 Für Sachschäden am Eigentum der Schülerinnen und Schüler, abhanden gekommene Wertgegenstände oder Geldbeträge besteht von Seiten des Schulträgers und der Schulleitung keine Haftung.

 

3.7 Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich der Sporthalle) besteht für Schüler Video- und Photographierverbot. Schülern ist der Gebrauch von Mobiltelefonen, Multimediageräten und ähnlichen Geräten auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet und außer Sicht aufbewahrt werden.

 

3.8 Für Schäden, die von den Kindern Dritten gegenüber verursacht werden, haftet der Träger nicht.

 

3.9 Mitteilungen und Plakate dürfen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Schulleitung verteilt oder ausgehängt werden. Aushänge im Klassenraum sind nur im Einvernehmen mit dem Klassenleiter gestattet.

 

3.10 Bei Feueralarm verhalten sich alle Personen wie folgt:

 

- Ruhe bewahren

 

- Fenster und Türen schließen

 

- umgehend mit der entsprechenden Aufsichtsperson über den ausgewiesenen Fluchtweg zum Sammelplatz gehen

 

-Aufsichtspersonen kontrollieren die Vollzähligkeit ihrer zu beaufsichtigenden Gruppe.

 

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Unsere Hausordnung
Hausordnung 2017.pdf
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Leitfaden für den Umgang mit sozialem Fehlverhalten


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Leitfaden soziales Fehlverhalten
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